Raub, Überfälle und Erpressungen
gingen auf das Konto des "Schinderhannes" der sich auch selbst gerne
"Johannes durch den Wald"
nannte. Diesen Namen benutzte
er auch zum unterzeichnen von
Pässen für freies Geleit, die
er sich anmaßte auszustellen
als "König des Soonwaldes",
ebenso erlaubte er sich das
Eintreiben regelrechter Steuern. Er
wurde im Februar 1799 in Schneppenbach
gefangen genommen, nach
Simmern gebracht und im heutigen
Schinderhannesturm inhaftiert. Im
August des gleichen Jahres gelang
im die Flucht aus dem bis dahin
als ausbruchsicher geltenden Turm
und er trieb weiter sein Unwesen.
Dies
ließ sich aber die Bevölkerung
und die Obrigkeit nicht sehr
lange gefallen. 1801 leisteten
die Bauern erstmals Widerstand
gegen den Räuberhauptmann.
Die
Ruinen der Schmidtburg bei Bundenbach
im Hahnenbachtal hatten dem
Schinderhannes für einige Zeit
als Unterschlupf gedient.
Er wurde gefasst und 1803 machte man ihm den
Prozess. Johannes
Bückler legte ein Geständnis ab und bat um Milde für seine Bandenmitglieder
und für seine Frau Julie, die
während ihrer Haft einen Sohn
zur Welt brachte. Durch das
Eintreten für seine Spießgesellen
wurde er vom berüchtigten Räuber
zum edlen Räuberhauptmann, der
den Armen im Stile von Robin
Hood half. Die Richter glaubten
aber nicht an edle Motive und
fällten insgesamt 20 Todesurteile.
Auch 200 Jahre nach der
Hinrichtung von Johannes Bückler, dem bekanntesten Räuber Deutschlands, blüht
noch immer die Legende vom "Robin Hood des Hunsrück".
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