Verkauf von Edelsteinen und Schmuck an Sonn- und Feiertagen

Ladengeschäfte dürfen unter anderem in Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn sie ortstypische Waren zum Verkauf anbieten. Diese Regelung der Landesverordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen gilt auch für Idar-Oberstein mit seinem Verkauf von Edelsteinen und Schmuck.
Demnach dürfen die Verkaufsstellen von März bis Oktober an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Im Jahr 2000 fallen die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober jeweils auf einen Werktag. Um die Gesamtzahl von 40 Sonn- und Feiertagen nicht zu überschreiten, sind die Verkaufsstellen daher am ersten Sonntag im März und am letzten Sonntag im Oktober geschlossen zu halten.
Somit dürfen Verkaufsstellen, die in erheblichem Umfange Edelsteine und Schmuck führen, ab 12. März bis einschließlich 22. Oktober an Sonn- und Feiertagen von 1 bis 18 Uhr öffnen. In diesem Zeitraum ist der Verkauf samstags bis 20 Uhr gestattet.

zurück

 

05012001