Verkauf von Edelsteinen und Schmuck an Sonn- und Feiertagen
Ladengeschäfte dürfen unter anderem in Ausflugsorten mit
besonders starkem Fremdenverkehr an Sonn- und Feiertagen
geöffnet sein, wenn sie ortstypische Waren zum Verkauf anbieten.
Diese Regelung der Landesverordnung über den Verkauf bestimmter
Waren an Sonn- und Feiertagen gilt auch für Idar-Oberstein mit
seinem Verkauf von Edelsteinen und Schmuck.
Demnach dürfen die Verkaufsstellen von März bis Oktober an
insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Im Jahr 2000
fallen die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober jeweils auf einen
Werktag. Um die Gesamtzahl von 40 Sonn- und Feiertagen nicht zu
überschreiten, sind die Verkaufsstellen daher am ersten Sonntag
im März und am letzten Sonntag im Oktober geschlossen zu halten.
Somit dürfen Verkaufsstellen, die in erheblichem Umfange
Edelsteine und Schmuck führen, ab 12. März bis einschließlich
22. Oktober an Sonn- und Feiertagen von 1 bis 18 Uhr öffnen. In
diesem Zeitraum ist der Verkauf samstags bis 20 Uhr gestattet.
05012001